ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09619

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die von der Possehl-Stiftung angebotene Zuwendung von bis zu 200.000 Euro für die Ausstellung »Lukas Cranach und Hans Kemmer - Meistermaler der Reformation« im St. Annen-Museum wird angenommen.

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Hans Kemmer, dem »Cranach von Lübeck«, wird im Dialog mit Werken seines Lehrers Lucas Cranach d.Ä. im kommenden Jahr eine besondere Ausstellung im St. Annen-Museum gewidmet (geplante Laufzeit: 24.10.2021 bis 6.2.2022).

Die Ausstellung stellt erstmals dessen hochkarätige und in den letzten Jahren systematisch erweiterte Malereisammlung in den Fokus und zeigt, dass das Haus auch ein international bedeutendes Kunstmuseum ist.

Cranach und Kemmer haben ganz neue Bildthemen für die Reformation erfunden. Als hervorragend vernetzter Lübecker dieser Zeit gibt Kemmer mit seinem Werk zudem spannende Einblicke in die Stadtgeschichte zur Reformationszeit.

 

Die Realisierung der ambitionierten Ausstellung, mit der erstmals glichst alle greifbaren Werke von Hans Kemmer versammelt und den zeitlich und motivisch verwandten Werken Cranachs gegenübergestellt werden soll, wird überwiegend aus Drittmitteln finanziert.

Die Förderung der Possehl-Stiftung leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag.  

 

Mit der Spende über 200.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2020 einen Gesamtwert von 2.891.920,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 200.000,00 Euro zuständig.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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