ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2021/09738

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Haushaltsentwurf 2021 waren Investitionen für den Geh- und Radverkehr in Höhe von 3,0 Mio. EUR geplant. Diese Summe wurde auf Antrag von SPD und CDU zur Förderung der Verkehrswende von der Lübecker Bürgerschaft um weitere 0,8 Mio. EUR aufgestockt. Hinzu kommt ein von der Verwaltung geschätzter Anteil von 3,8 Mio. EUR für den Geh- und Radverkehr von allgemeinen Investitionsmaßnahmen im Verkehrssektor.

Nach Mitteilung der Bundesregierung (Förderfibel auf dem Fahrradportal des Bundesverkehrsministeriums) gibt es derzeit für Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs insgesamt 17 Finanzierungs- und Förderprogramme, nach Mitteilung des ADFC Schleswig-Holstein sogar 23 Finanzierungs- und Förderprogramme.

Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

1. In welchem Umfang können die auf Antrag von SPD und CDU von der Lübecker Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen für den Fahrradverkehr in Höhe von insgesamt 7,6 Mio. EUR durch die vorgenannten 17 bzw. 23 Finanzierungs- und Förderprogramme unterstützt werden?

2. In welchem Umfang wird eine Unterstützung der von der Lübecker Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs voraussichtlich tatsächlich erfolgen?

3. Wurden alle genannten Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten ausgeschöpft? Falls nein, warum nicht
 

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Anlagen

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