Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/09636
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzmittel in Folge der Corona-Pandemie
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 9, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Feb 11, 2021
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Beschlussvorschlag
Aufgrund der weiter andauernden Corona-Pandemie werden für sämtliche Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang getroffen werden müssen, für das Haushaltsjahr 2021 bei div. Fachbereichen / Bereichen / Produktsachkonten 5 Mio. € über- und außerplanmäßig gemäß § 82 GO bewilligt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei dem Produktsachkonto 611001 000.4121000
(Steuer, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen / Fehlbetragszuweisungen).
Für das Haushaltsjahr 2020 hatte die Bürgerschaft mit Vorlage VO/2020/08831 am 26.3.2020 beschlossen, Finanzmittel als Folge der Corona-Pandemie zu ordnen, um auf kommunaler Ebene handlungsfähig zu bleiben, sowie schnell und unbürokratisch Hilfen ausbringen zu können. Es handelte sich um einen finanziellen Rahmen von 10 Mio. EUR.
Haushaltsrechtlich ist eine Übertragung von Mitteln aus dem Vorjahr nicht möglich, so dass es einer erneuten Beschlussfassung bedarf, um solche Mittel auch für 2021 verfügbar zu haben..
Coronabedingt sind in 2020 auf Seiten der Hansestadt Lübeck rd. 3,7 Mio. EUR als Aufwendungen entstanden. Noch nicht vollständig bezifferbar sind alle Bundes- und/oder Landeserstattungen sowie diverse Ertragsausfälle in öffentlichen Einrichtungen. Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie sind damit weitaus größer.
Hinzu kommen in 2021 ggf. erhöhte Verlustzuweisungen an städtische Gesellschaften mit Vorlage der jeweiligen Jahresabschlüsse. Für 2021 soll daher zunächst ein finanzieller Rahmen von 5 Mio. EUR bereitgestellt werden. Dieser wird wieder anlassbezogen eingesetzt. Mit dieser finanziellen Ordnung können weiterhin Sofortmaßnahmen zur Linderung finanzieller Schäden vollzogen werden. Aktuell ist auf die bereits angelaufene Strukturerhalt-Kultur-II-Förderung hinzuweisen.
Bei externen Vergaben werden die entsprechenden Regelungen eingehalten. Bei neuen freiwilligen Leistungen werden die Gremien eingebunden.
Die von der Verwaltungsleitung damit ermöglichten Hilfen werden transparent kommuniziert und auf der Internetseite www.luebeck.de/coronasoforthilfe monatlich aktualisiert dargestellt.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 82 Gemeindeordnung SH | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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