Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09618
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenvertrag Baumpflegearbeiten 2021-2023
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Feb 15, 2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Feb 9, 2021
| |||
|
|
Feb 23, 2021
|
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr ist für derzeit ca. 100.000 Bäume an Straßen, Schulen, Kitas, öffentlichen Gebäuden, in Grünanlagen, auf Friedhöfen und Sportplätzen zuständig. Davon sind ca. 60.000 Bäume im digitalen Baumkataster erfasst. Es handelt sich hierbei um Bäume, bei denen aufgrund ihres Standortes sehr hohe Anforderungen an die Verkehrssicherheit bestehen (z. B. Straßenbäume, Bäume an Spielplätzen etc.). Allein bei ca. 18.000 Bäumen handelt es sich um Straßenbäume.
Diese Bäume werden von Mitarbeitenden des Bereichs Stadtgrün und Verkehr regelmäßig kontrolliert, wobei festgelegte Maßnahmen in zwei Kategorien eingeteilt werden. Maßnahmen der Wichtung eins sind innerhalb von 14 Tagen und Maßnahmen der Wichtung zwei sind innerhalb von einem halben Jahr abzuarbeiten. Sofortmaßnahmen werden unverzüglich abgearbeitet.
In den vergangenen Jahren hat sich ein sehr großer Maßnahmenstau gebildet, der eine geregelte Abarbeitung unmöglich macht. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr hat aus diesem Grund bereits im Jahr 2013 ein Baumpflegekonzept erstellt, das eine kontinuierliche Baumpflege vorsieht. Mit der Umsetzung wurde 2014 begonnen.
Mit der Ausschreibung dieses Rahmenvertrages soll das bisherige Baumpflegekonzept so weiterentwickelt werden, dass die notwendigen Baumpflegemaßnahmen zeitnah durch die städtische Baumpflegekolonne und durch mehrere Rahmenvertragspartner abgearbeitet werden können. Es ist daher notwendig, dass das finanzielle Volumen des Rahmenvertrages vergrößert und auf drei verschiedenen Firmen ausgedehnt wird. Dadurch können die Kosten und der relativ hohe Verwaltungsaufwand für eine zusätzliche, stadtteilweise Vergabe an Fremdfirmen entfallen, die in den letzten Jahren regelmäßig stattgefunden hat.
Die Vergabe an Fremdfirmen ist durch den Rahmenvertrag Baumpflege mit einem relativ geringen Verwaltungsaufwand möglich. Daher soll diese Praxis fortgeführt werden. Im Jahresvertrag sind alle üblichen Baumpflegemaßnahmen ausgeschrieben, die dann in Form von kleinen Einzelaufträgen stadtweit und bedarfsgerecht an die drei beauftragten Rahmenvertragspartner vergeben werden können.
Um den besonders hohen Erwartungen an die Verkehrssicherheit an Kitas und Schulen gerecht zu werden, wird diese Leistung im Rahmenvertrag über ein eigenes Baulos vergeben. Bei den in dieser beschränkten Ausschreibung zu vergebenden Baumpflegearbeiten handelt es sich um Arbeiten im gesamten Stadtgebiet. Es erfolgt eine beschränkte Ausschreibung, da fachlich qualifizierte Firmen beauftragt werden sollen, die regional verankert sind. Eine losweise Vergabe ist vorgesehen. Bieter können für maximal ein Los beauftragt werden.
Los 1: Baumpflegemaßnahmen bei Bäumen an Straßen, in Grünanlagen, an Kinderspielplätzen und auf Friedhöfen in der gesamten Hansestadt Lübeck (2 Firmen)
Los 2: Baumpflegemaßnahmen bei Bäumen an Schulen, Kitas, Sportanlagen und an öffentlichen Gebäuden in der gesamten Hansestadt Lübeck (1 Firma)
Kosten:
Eine Kostenberechnung hat Gesamtkosten für beide Lose in Höhe von ca. 900.000,00 Euro netto ergeben. Die Laufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.04.2021 und endet am 30.03.2023.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2021 geordnet.
Finanz. Auswirkung
| ||||||||
|
|
| ||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| ||||||
| ||||||||
|
|
| ||||||
|
|
| ||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
|
| freiwillig | ||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||
|
| Verkehrssicherungspflicht | ||||||
|
|
| ||||||
Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||
|
| Nein | ||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
71,4 kB
|
