ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2020/09562

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Hätte die Entscheidung, eine Lärmschutzwand auf den Geh- und Radweg zu setzen, aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht VOR Verabschiedung des B-Plans getroffen werden müssen?

2. Wenn eine Lärmschutzwand aufgrund hoher Lärmemissionen aufgestellt wird, warum wird nicht in Erwägung gezogen, aus Emissionsgründen ein Tempolimit einzurichten?

3. Zur Zeit ermöglicht die Baustellenampel (aus Richtung Walderseestraße kommend) vor der Wakenitzbrücke Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, die Fahrbahn zu überqueren. Wäre es aus Sicht der Verwaltung denkbar sinnvoll, an der Stelle eine dauerhafte Ampel zu installieren, damit Fußgänger*innen und Radfahrende die Seite wechseln können?  

 

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