ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09534

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Corona-Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck „Strukturerhalt Kultur II“ gem. Anlage 1 umzusetzen.
  2. Es wird ein Betrag von bis zu 650.000 Euro zur Linderung finanzieller Schäden, die ursächlich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, bewilligt. Die haushaltsmäßige Ordnung ist mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2021 unverzüglich herzustellen.
  3. Dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege wird nach Abschluss des Antrags- und Bewilligungsverfahrens über den Umfang der beantragten und gewährten Hilfen berichtet.

 

 

 

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Auf der gemeinsamen Sondersitzung des Hauptausschusses und Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege am 29. Juli 2020 wurde einstimmig die VO/2020/08963-01 „Sonderhilfeprogramm ‚Strukturerhalt Kultur‘“ geändert beschlossen. Private Kultureinrichtungen und Kulturvereine in Lübeck konnten seitdem rückwirkend – sofern förderfähig – für die Monate März bis August 2020 freiwillige Unterstützungshilfe durch die Hansestadt Lübeck zur Sicherung ihrer strukturellen Existenz erhalten.

 

In 2021 sollen neue Finanzmittel für eine zweite Förderphase im Rahmen von „Strukturerhalt Kultur II“ verwendet werden, um weiterhin die vielfältige Kulturlandschaft Lübecks zu erhalten und ergänzend zu den unterschiedlichen Kulturhilfeprogrammen des Bundes und des Landes bereitzustellen. Außerdem sollen existenzbedrohende Liquiditätsengpässe aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung abgemildert werden. Die neuen Haushaltsmittel können erst mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2021 für dieses Programm bereitgestellt werden. Parallel wird mit dieser Vorlage die dafür erforderliche politische Willensbildung herbeigeführt, um mit Abschluss des Antragsverfahrens Mitte Februar 2021 zügig Gelder auszahlen zu können.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

1.300 Recht

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Für die Soforthilfe ist keine Betroffenheit

gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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