Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09439
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 350.000 Euro für das Jahresprogramm 2021 der LÜBECKER MUSEEN
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.7 - Lübecker Museen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Nov 9, 2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 24, 2020
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 26, 2020
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Mit ihrem Förderantrag haben die LÜBECKER MUSEEN die Possehl-Stiftung um Unterstützung bei der Durchführung des geplanten Jahresprogramms 2021 gebeten: Die Realisierung der Sonderausstellungen inklusive Marketing und Werbung, die Veranstaltungen und die Museumspädagogik.
Da die Museen rund 89 % der Kosten für dieses Programm über Drittmittel finanzieren, ist die Zuwendung der Possehl-Stiftung ein maßgeblicher Beitrag zu dessen Umsetzung.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 350.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2020 einen Gesamtwert von 1.356.920,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 350.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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