ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09329

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Jahresabschluss 2016 der Stiftung Haus der Jugend mit einem Jahresüberschuss von 47.718,39              (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S.H i.V.m. §17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H               festgestellt.
2. Dieser Jahresüberschuss wird in 2017 der Ergebnisrücklage sowie dem Stiftungskapital zugeführt.

 

3. Der Jahresabschluss 2017 der Stiftung Haus der Jugend mit einem Jahresüberschuss von 3.178,65              (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S.H i.V.m. §17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H               festgestellt.
4. Dieser Jahresüberschuss wird in 2018 der Ergebnisrücklage zugeführt.
 

5. Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprü-
 fungsaausschuss am 10.09.2020 abschließend beraten wurde (VO/2019/09145) wird
 zur Kenntnis genommen

 

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Satzungsgemäß sind Überschüsse der Ergebnisrücklage zuzuführen; vom 2016er Ergebnis konnten aber 42.881,60€ dem eigentlichen Stiftungskapital gutgeschrieben werden da dies aus einem Grundstückverkauf aus selbigen herrührt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

4.513 – Jugendarbeit

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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