Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2020/09349
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei städtischen Unternehmen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Sep 22, 2020
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Nov 10, 2020
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Beschlussvorschlag
Die Fraktionen von Grünen, FDP und Linken im Deutschen Bundestag haben die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gefordert, der sich u. a. mit der Rolle der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Wirecard-Skandal befassen soll (Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw37-de-untersuchungsausschuss-wirecard-790864). Auch die städtischen Gesellschaften werden von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bürgermeister:
1) Welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übernehmen die Prüfung der Jahresabschlüsse der städtischen Gesellschaften (bitte einzeln für die jeweilige Gesellschaft angeben)?
2) Seit wann ist ist der jeweilige Wirtschaftsprüfer für die jeweilige Gesellschaft zuständig?
3) Welches Regelarium ist für einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach angemessenem Zeitraum bei den städtischen Gesellschaften vorgesehen?
4) Welche Praxis besteht für einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach angemessenem Zeitraum bei den städtischen Gesellschaften?
