Empfehlung eines Ausschusses - VO/2020/09252-02
Grunddaten
- Betreff:
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Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Antrag Freie Wähler & GAL: Dringlichkeitsantrag - Geschwisterermäßigung neu regeln
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlung eines Ausschusses
- Federführend:
- 4.513 - Jugendarbeit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 24, 2020
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In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.09.2020 wurde der Antrag entsprechend der Ausführungen der Verwaltung wir folgt geändert:
- Die Geschwisterermäßigung in der Schulkindbetreuung richtet sich grundsätzlich nach einem verlässlichen Betreuungsvertrag nach dem Modell Ganztag an Schule in Höhe von 70 € / 100 € / 120 €. Einzelne gebuchte Früh- bzw. Randbetreuungszeiten sowie AG-Angebote sind ausgenommen.
- An der Waldorfschule wird das Modell Ganztag an Schule noch nicht umgesetzt. Dennoch erfolgt eine verlässliche Betreuung an mindestens 3 Tagen i. d. Woche bzw. mindesten 70 € im Monat. Daher kann die Geschwisterermäßigung dort auch berücksichtigt werden.
- Wenn an den Förderschulen Matthias-Leithoff-Schule und Schule Wilhelmshöhe eine verlässliche Betreuung an mindestens 3 Tagen / Woche bzw. 70 € / Monat erfolgt, dann greift auch dort, unabhängig von der Umsetzung des Ganztages, die Geschwisterermäßigung.
- Besuchen Lübecker Schüler:innen eine Grundschule in einer Umlandgemeinde, sollte grundsätzlich auch eine Einbeziehung in die Geschwisterermäßigung möglich sein. Ein Verfahren dafür ist noch zu entwickeln.
- Die Geschwisterermäßigung greift rückwirkend zum 01.08.2020.
Der Jugendhilfeausschuss hat einstimmig beschlossen, entsprechend der Ausführungen der Verwaltung zu verfahren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, den geänderten Antrag zu beschließen.
