ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2020/09248

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird mit der Prüfung beauftragt, ob und unter welchen Voraussetzungen die im Kurgebiet gelegenen Grünanlagen – hier insbesondere der Grünstrand und der Brügmanngarten – in den sachlichen Geltungsbereich der Strandsatzung überführt werden können.

Hierbei wäre zu berücksichtigen, dass der §1 Absatz 2 um einen Buchstaben

„d) Grünstrand“ ergänzt wird.

 Ebenso muss §3 Absatz 2 um den Buchstaben „d“ unter „Punkt d“ ergänzt werden.

 

 


 

 

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