Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2020/09282
Grunddaten
- Betreff:
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AM Dr. Ulrich Brock (CDU): Anfrage zu VO/2020/09090 - 2. Satzung zu Änderung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen in der Hansestadt Lübeck vom 09.12.2014
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Anhörung
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Sep 7, 2020
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Beschlussvorschlag
1.
Wieso hat der Ausschuss keine Kenntnis von dem Gerichtsverfahren?
2.
Wieso konnte die Rechtswidrigkeit der Satzung nicht vor der mündlichen Verhandlung festgestellt werden, war die Rechtsprechung uns nicht bekannt? Wieso führen wir Verfahren zur Verteidigung offensichtlich rechtswidriger Bescheide?
3.
Wieso ist der Ausschuss in Kenntnis des Bürgerschaftsbeschlusses nicht darüber informiert worden, dass derartige Verfahren laufen mit der Frage, ob diese tatsächlich geführt werden sollen?
4.
Wann ist der aktuelle Stand der Satzung beschlossen worden und wieso empfiehlt der Bereich Recht einen Beschluss über eine rechtswidrige Satzung?
Zu Erläuterung: Nach der Vorlage dürfte es sich nicht um eine überraschende Rechtsmeinung des Gerichtes handeln. Ebenso wenig scheint vor dem OVG mit einer abweichenden Entscheidung zu rechnen sein. Die diskutierten Grundsätze sind seit Jahren Grundlage des Straßenausbaubeitragsrechtes.
