Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2020/08932-01
Grunddaten
- Betreff:
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Austauschantrag zur VO/2020/08932: Dringlichkeitsantrag des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Anteile von Wohnformen für den Geschosswohnungsbau in der Neuen Teutendorfersiedlung/Dreilingsberg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Sep 7, 2020
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Beschlussvorschlag
1) Für den Geschosswohnungsbau in der Neuen Teutendorfersiedlung (NTS) gelten folgende Anteile der Wohnformen:
50 % geförderter Wohnungsbau (1. und/oder 2. Förderweg): ca. 140 WE
50 % Eigentumswohnungen oder freifinanzierte Wohnungen ca. 141 WE
Geschosswohnungsbau gesamt ca. 281 WE
2) Für die künftigen Bewohner der NTS gilt eine Erstwohnsitzverpflichtung. Bewerber für Einfamilienhäuser, Eigentums- und Mietwohnungen, die ihren Wohnsitz bereits in Lübeck haben, werden bei der Vergabe bevorzugt. Diese wird vertraglich geregelt und über eine Eintragung in das Grundbuch vor Verkauf gesichert. Gewerbliche Ferienwohnungen werden im Plangebiet durch entsprechende Festsetzung ausgeschlossen.
In der NTS werden 550 Wohneinheiten (WE) erstellt, davon 281 WE im Geschosswohnungsbau. Es sollen ca. 50% der WE im Geschosswohnungsbau preiswerten Wohnraum anbieten.
Dies ist erforderlich, da in Travemünde das Wohnungsangebot für Normalverdiener zunehmend begrenzt ist. Durch den Anstieg auf 8.000 Touristenbetten wurde der Dienstleistungsbereich erweitert. Die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum vergrößerte sich entsprechend. Bei den Bauvorhaben Godewind/Am Fahrenberg und Fischereihafen werden ausschließlich Eigentumswohnungen angeboten. Auch das BV Am Baggersand mit 257 WE führt zu keiner Entlastung, da lediglich 47 WE (18%) im Rahmen der Soz. Wohnungsbaus erstellt werden. Die restlichen WE sind freifinanziert und werden mit ca. 13,- Euro/qm hochpreisig sein.
Da der Vorhabenträger (LEG) die Fläche nicht selbst bebauen wird, sollten die Margen und die Art der Förderung flexibel gehalten werden, um zukünftigen Bauträgern z.B. Lübecker Genossenschaften ein breites Angebot machen zu können.
