Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09104
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 350.000,00 EUR für das Hanse-Kultur-Festival in Lübeck (neu: 04. - 06.06.2021)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.000 - Fachbereichsleitung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Sep 14, 2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 22, 2020
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 24, 2020
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Die Possehl-Stiftung Lübeck hat erneut eine Förderung des Hanse-Kultur-Festivals zugesagt. Aufgrund des Corona-Virus musste dann leider das Festival für das Jahr 2020 abgesagt werden. Nunmehr ist als neuer Termin der 04. – 06.06.2021 in der Planung.
Mit einem Umwidmungsantrag an die Stiftung werden die bereits zugesagten Mittel in das nächste Jahr übertragen.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:In in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 350.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2020 einen Gesamtwert von 954.920,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 350.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 76 Abs. 4 GO | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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