ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09072

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2021  wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge von   2.418.900 €
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von  2.418.900 €

einem Jahresüberschuss/ Fehlbetrag von              0 €

 

im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit von  2.344.500 €
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit von  2.315.800 €
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen 

aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit            500 €

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 

aus Investitions- und Finanztätigkeit                       27.400 €

Auf die Ausführung des Haushaltsplanes finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.  

 

Reduzieren

Die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck wird durch den Fachbereich Kultur und Bildung der Hansestadt Lübeck verwaltet. Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr 4, S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.

Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle der Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck legt den Haushaltsplan 2021 aus diesem Grunde als Vorlage vor.

 

Die wesentlichen Leistungen, Ziele, Kennzahlen und Strukturdaten der Kulturstiftung sind Bestandteil der Produkthaushaltsseite der Lübecker Museen (Bereich 4.041, Produkt 251001) im städtischen Haushalt. Dort ist auch der städtische Zuschuss an die Kulturstiftung geordnet und ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Erläuterungen zu den Haushaltsplänen der Stiftungen im Vorbericht zum Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2021, Band I, verwiesen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung zur Zustimmung

Zugestimmt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: § 98 Abs 2 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 2 und 3)

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren