ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - 2020/08926-01-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Vorlage "Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege" ist §7 – Geltungsbereich – der Sozialstaffelsatzung wie folgt zu ergänzen:

 

Darüber hinaus gilt § 5 – Geschwisterregelung – für alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt in Lübeck haben und die Betreuungseinrichtung einer Lübecker Grund- und/oder Gemeinschaftsschule oder eines Grundschulförderzentrums besuchen.

 

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Im JHA wurde berichtet, dass alle Grundschulen nach dem Konzept Ganztag an Schule arbeiten, weshalb es ausreichend sei, Geschwisterermäßigung für die Betreuungsform „Ganztag an Schule“ zu gewähren. Das ist jedoch unseres Wissens nicht richtig und berücksichtigt nicht die Betreuung an Grundschulförderzentren sowie einzelner Grundschulen (Trave Grund- und Gemeinschaftsschule) oder Frühbetreuung.

Ein entsprechendes Fallbeispiel liegt uns vor, wonach eine Familie keine Geschwisterermäßigung bei drei Kindern erhält, davon das älteste Kind, 5. Klasse die Trave Grund- und Gemeinschaftsschule besucht, das zweitälteste Kind die Matthias-Leithoff-Schule, Förderzentrum und das jüngste Kind die Frühbetreuung an derLauerholz-Schule besucht.

Die Familie trägt rd. 400 Euro Kosten für Betreuung und Verpflegung ohne Geschwisterermäßigung zu erhalten.

 

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