Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09058
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95 d Abs. 1 GO in Vbg. mit § 4 der Haushaltssatzung zur Abrechnung von Straßenreinigungsgebühren für fiskalische Grundstücke und Allgemeines Interesse für das Jahr 2020
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 3.030 - Fachbereichscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Aug 25, 2020
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Aug 27, 2020
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Beschlussvorschlag
Zum Ausgleich der Abrechnung von Straßenreinigungsgebühren der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) für fiskalische Grundstücke und Allgemeines Interesse für das Jahr 2020 werden im Haushaltsjahr 2020 auf dem Produktsachkonto 545001000.5455000 – Erstattung von Aufwendungen von verbundenen Unternehmen 275.000,-- Euro überplanmäßig bewilligt.
Die Deckung der überplanmäßig bewilligten Haushaltsmittel erfolgt aus den Produktsachkonten 122003000.5271007 – Ordnungsamt, Aufwendungen für Ersatzvornahmen u. Maßnahmen der Gefahrenabwehr in Höhe von 100.000,-- Euro und 122003000.5431003 - Ordnungsamt, Bürobedarf in Höhe von 175.000,-- Euro.
Die Haushaltsmittel für die Straßenreinigungsgebühren für fiskalische Grundstücke der Hansestadt Lübeck und Allgemeines Interesse 2020 wurden anhand der Kostenschätzung der EBL mit 3.000.000,-- Euro eingeplant. Nach dem nun vorliegenden Abrechnungsergebnis für das Jahr 2018 für den Betriebszweig Straßenreinigung wurde durch die EBL darüber hinaus eine Nachzahlung in Höhe von 274.594,52 Euro in Rechnung gestellt. Dadurch reichen die in 2020 veranschlagten Haushaltsmittel nicht aus, um die Nachforderungen der EBL auszugleichen. Die Summe ist überplanmäßig bereitzustellen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 8 (6) EigVO | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja, siehe Begründung | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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