ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2020/09069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Auf der Grundlage der Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen

(§16 a FAG) berichtet die Hansestadt Lübeck jährlich jeweils zum 01.06. des Folgejahres der

Kommunalaufsicht als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde über die Entwicklung der Finanzlage und den Umsetzungsstand der in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegten

Konsolidierungsmaßnahmen.

 

 

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siehe Anlagen.

 

 

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Anlagen

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