ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - 2020/08963-01-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Das Verwaltungskonzept „Strukturerhalt Kultur“ soll in nachfolgenden Punkten geändert bzw.

ergänzt werden:

1. Die Antragsfrist ist zu verlängern (vom 1. August 2020 bis zum 15. September 2020).

2. Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem 1. Juli 2020

3. Der Verwendungsnachweis sollte mit verlängerter Frist möglich sein (z.B. bis 30. Juni

2021)

4. Allgemein antragsberechtigt sollen auch unternehmerisch tätige Kultureinrichtungen

sein.

5. Der Fördergegenstand bzw. der Begriff „auskömmlich“ berücksichtigt auch einen zu

ermittelnden und hinreichenden pauschalisierten Zuschussbetrag für seit dem 15. März 2020

erlittene Einnahmeausfälle (Eintrittsgelder) und für den Förderzeitraum einen noch zu

ermittelnden pauschalen Zuschussbetrag (ausfallende Erträge durch behördlich angeordnete

Platzreduzierung in den Spielstätten).

6. Bei der Förderung kann ein Zuschuss auf Eintrittspreise berücksichtigt werden.

7. „Auf den anerkennungsfähigen Förderbedarf sind mögliche „Soforthilfen“ durch Bund,

Land, die außerhalb des Förderzeitraums geleistet wurden, Spendenerlöse von privaten

Spender*innen sowie mögliche zusätzliche Projektförderungen nicht anzurechnen.

8. Die Förderungshöhe von max. 50.000,-- € (unter Anrechnung evtl. Drittmittel!) darf in

begründeten Ausnahmefällen auch höher ausfallen.

9. Fördermittel Dritter, Einnahmeänderungen oder Spenden sind im Rahmen des

Verwendungsnachweises aufzuführen.

10. Besonders unterstützungswürdige Einrichtungen, wie z.B. Kinder- und

Jugendtheater, sollen analog der Förderrichtlinien des Landes für freie Theater mit einen

„Multiplikator“ (z.B. Faktor 2 für Kinder- und Jugendtheater) bei der Berechnung der

Fördersumme berücksichtigt werden.

11. Es sind die Voraussetzungen zu schaffen, damit Anträge schnell bearbeitet und die

Fördermittel zügig ausgezahlt werden können.

12. Es soll ein „Kompetenzgremium“ aus Theaterakteuren gebildet werden, dass bei

Anträgen zu freien Theatern die Kulturverwaltung beraten kann.
 

 

 

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Mit Schreiben vom 26.07.2020 hat Herr Gottschlich vom Theater am Tremser Teich zum

Verwaltungskonzept Strukturerhalt Kultur 12 Änderungen bzw. Ergänzungen mit

entsprechenden Begründungen vorgelegt. Diese Anregungen werden im Rahmen des vom

Hauptausschuss beschlossenen Arbeitsauftrages an den Bürgermeister als gewünschtes

„Zusammenwirken mit in Lübeck tätigen Kulturschaffenden“ gewertet. Im vorgenannten

Beschlussvorschlag sind die Anregungen als einzelne Beschlussfassungen aufgeführt. Es

wird eine punktweise Abstimmung beantragt.

 

 

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