Antrag eines Ausschussmitgliedes - 2020/08963-01-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsantrag des AM Stolzenberg zum Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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Jul 29, 2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Jul 29, 2020
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Beschlussvorschlag
Das Verwaltungskonzept „Strukturerhalt Kultur“ soll in nachfolgenden Punkten geändert bzw.
ergänzt werden:
1. Die Antragsfrist ist zu verlängern (vom 1. August 2020 bis zum 15. September 2020).
2. Der Berechnungszeitraum beginnt mit dem 1. Juli 2020
3. Der Verwendungsnachweis sollte mit verlängerter Frist möglich sein (z.B. bis 30. Juni
2021)
4. Allgemein antragsberechtigt sollen auch unternehmerisch tätige Kultureinrichtungen
sein.
5. Der Fördergegenstand bzw. der Begriff „auskömmlich“ berücksichtigt auch einen zu
ermittelnden und hinreichenden pauschalisierten Zuschussbetrag für seit dem 15. März 2020
erlittene Einnahmeausfälle (Eintrittsgelder) und für den Förderzeitraum einen noch zu
ermittelnden pauschalen Zuschussbetrag (ausfallende Erträge durch behördlich angeordnete
Platzreduzierung in den Spielstätten).
6. Bei der Förderung kann ein Zuschuss auf Eintrittspreise berücksichtigt werden.
7. „Auf den anerkennungsfähigen Förderbedarf sind mögliche „Soforthilfen“ durch Bund,
Land, die außerhalb des Förderzeitraums geleistet wurden, Spendenerlöse von privaten
Spender*innen sowie mögliche zusätzliche Projektförderungen nicht anzurechnen.
8. Die Förderungshöhe von max. 50.000,-- € (unter Anrechnung evtl. Drittmittel!) darf in
begründeten Ausnahmefällen auch höher ausfallen.
9. Fördermittel Dritter, Einnahmeänderungen oder Spenden sind im Rahmen des
Verwendungsnachweises aufzuführen.
10. Besonders unterstützungswürdige Einrichtungen, wie z.B. Kinder- und
Jugendtheater, sollen analog der Förderrichtlinien des Landes für freie Theater mit einen
„Multiplikator“ (z.B. Faktor 2 für Kinder- und Jugendtheater) bei der Berechnung der
Fördersumme berücksichtigt werden.
11. Es sind die Voraussetzungen zu schaffen, damit Anträge schnell bearbeitet und die
Fördermittel zügig ausgezahlt werden können.
12. Es soll ein „Kompetenzgremium“ aus Theaterakteuren gebildet werden, dass bei
Anträgen zu freien Theatern die Kulturverwaltung beraten kann.
Mit Schreiben vom 26.07.2020 hat Herr Gottschlich vom Theater am Tremser Teich zum
Verwaltungskonzept Strukturerhalt Kultur 12 Änderungen bzw. Ergänzungen mit
entsprechenden Begründungen vorgelegt. Diese Anregungen werden im Rahmen des vom
Hauptausschuss beschlossenen Arbeitsauftrages an den Bürgermeister als gewünschtes
„Zusammenwirken mit in Lübeck tätigen Kulturschaffenden“ gewertet. Im vorgenannten
Beschlussvorschlag sind die Anregungen als einzelne Beschlussfassungen aufgeführt. Es
wird eine punktweise Abstimmung beantragt.
