Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2020/09123
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth: Zugangsbeschränkung Clemensstraße und Drehbrückenplatz
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Jul 29, 2020
| |||
|
|
Sep 8, 2020
|
Beschlussvorschlag
- Wie wird die aktuelle Zugangsbeschränkung von 55 bzw. 100 Personen (Freitags und Samstags, jeweils 22-6 Uhr) in der Clemensstr. und auf dem Drehbrückenplatz kontrolliert und sichergestellt?
- Wer ist für die Einhaltung dieser Regelung verantwortlich?
- Was geschieht, wenn mehr als 55 bzw. 100 Personen anwesend sind? Sind Bußgelder für “überzählige” Personen fällig? Betrifft dies auch die ca. 90 Bewohner*innen der Clemensstr.?
- Wie kommen die Grenzwerte von 55 bzw. 100 Personen zustande (entspricht in der Clemensstr. ca. 1 Person pro 10 m2)? Was ist die Rechtsgrundlage?
- Warum gelten diese Grenzwerte nicht an den anderen Wochentagen?
- Wird dieser Grenzwert von 1 Person pro 10 m2 auch für die Feiernden auf den Flächen des evtl. stattfindenden Weihnachtsmarktes gelten? Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Bußgelder wurden im Juli in der Clemensstr. und auf dem Drehbrückenplatz wegen nicht ausreichender Mindestabstände verhängt? Wenn keine, warum nicht?
- Welche sonstigen milderen Maßnahmen wurden angewandt, um ausreichende Abstände zwischen den Feiernden in der Clemensstr. und auf dem Drehbrückenplatz sicherzustellen?
- Warum wurde am 11.7. in der Clemensstr. eine Einkesselung der Feiernden durchgeführt? Was war die Rechtsgrundlage?
- Von wie vielen Personen wurden an diesem Abend in der Clemensstr. die Personalien aufgenommen? Warum? Was ist die Rechtsgrundlage?
- Wofür werden diese Daten verwendet? Wer ist zugangsberechtigt? Wie lange werden sie aufbewahrt? Von wem?
- War der Ordnungsdienst an der Einkesselung und Datenerhebung am 11.7. beteiligt? Mit wie vielen Personen?
- In welcher Form hat die Verwaltung gemeinsam mit den Gastronom*innen der Clemensstr. nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht, die sowohl die Mindestabstände der Feiernden als auch die wirtschaftlichen Interessen der Gastronom*innen und die Sicherheit der Arbeitsplätze gewährleistet?
- Warum haben sich bisher weder Bürgermeister Lindenau noch Senator Hinsen an Gesprächen mit den Gastronom*innen der Clemensstr. beteiligt?
- Warum wurde der Wunsch der Gastronom*innen, die Mindestabstände durch eine angemessene Außenbestuhlung in der Clemensstr. sicherzustellen, von der Verwaltung nicht geprüft und umgesetzt?
- Wie viele Mitarbeiter*innen sind aktuell beim Ordnungsdienst beschäftigt? Wurde deren Anzahl in diesem Jahr erhöht?
- Werden aktuell Aufgaben des Ordnungsdienstes an Externe vergeben?
