Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/08963-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Jul 29, 2020
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Jul 29, 2020
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Beschlussvorschlag
- Der Bürgermeister wird beauftragt, das Corona-Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck „Strukturerhalt Kultur“ gem. Anlage 1 umzusetzen.
- Es wird ein Betrag von bis zu 1,2 Mio. Euro aus dem von der Bürgerschaft am 26.03.2020 beschlossenen Rettungsschirms (VO/2020/08831) zur Linderung finanzieller Schäden, die ursächlich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, bewilligt und zur Verfügung gestellt.
Dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege wird nach Abschluss des Antrags- und Bewilligungsverfahrens über den Umfang der beantragten und gewährten Hilfen berichtet.
Die Bürgerschaft hat am 28. Mai 2020 einstimmig empfohlen, den Austauschantrag „Unterstützungskonzept für Kulturschaffende“ (VO/2020/08963) in den Hauptausschuss und in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zu überweisen. Im Hauptausschuss am 23. Juni 2020 wurde der o. g. Austauschantrag geändert beschlossen. Die Bürgermeister wurde beauftragt, ein „auskömmliches Unterstützungskonzept“ zur Schließung von „Schutzlücken“ und zum Erhalt der Lübecker freien Kulturszene auszuarbeiten.
Das kommunale Corona-Notprogramm zum Strukturerhalt von privaten Kultureinrichtungen sowie Kulturvereinen in der Hansestadt Lübeck verfolgt das Ziel, durch Teilkompensationen von Kosten die kulturelle Infrastruktur Lübecks zu erhalten und die pandemiebedingten, seit Frühjahr 2020 entstandenen Notlagen in der freien Lübecker Kulturszene zu mildern. Mit einem einmaligen Zuschuss sollen existenzgefährdete Einrichtungen vor der Schließung bewahrt oder Einrichtungen mit einem wesentlichen negativen Jahresergebnis insoweit unterstützt werden, dass sie die kommenden Monate gesichert gestalten können. Dieses Programm richtet sich an regelmäßig öffentlich zugängliche Einrichtungen mit eindeutig kultureller Ausrichtung außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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| Die Ordnung der Finanzmittel führt nicht zu klimatischen Auswirkungen |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,2 kB
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