ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2020/09081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Am 13. Juli 2020 wurde auf HL-live folgendes vermeldet:

 

"Ein Gutschein für ganz Lübeck, unterstützt von vielen Akteuren aus der Stadt – vom Bürgermeister über die Wirtschaftsförderung, Wirtschaftsverbänden, dem Lübeck-Travemünde Marketing, dem Lübeck-Management, Medien und Einzelhändlern der ersten Stunde – geht an den Start." 

 

Die von der lubeca media GmbH betriebene Seite www.luebeck-gutschein.de gibt als Unterstützer des Gutscheinmodells u. a. an: Die Hansestadt Lübeck, die Wirtschaftsförderung Lübeck, das Lübeck und Travemünde Marketing.

 

Hierzu frage ich den Bürgermeister:

 

1) Auf welchem Beschluss der Bürgerschaft und oder eines Verwaltungsgremiums der Stadt basiert die Beteiligung der Stadt an dem Gutscheinmodell?

 

2) Auf welchem Beschluss der Bürgerschaft oder eines Aufsichtsrats basiert die Teilnahme der beiden städtischen Gesellschaften am Gutscheinmodell?

 

3) Auf welchen vertraglichen Grundlagen basiert jeweils die Beteiligung der Stadt bzw. ihrer Gesellschaften am Gutscheinmodell?

 

4) Welche (einmaligen oder laufenden) Kosten ergeben sich ggf. für die Stadt bzw. die städtischen Gesellschaften?

 

5) Wie gewährleistet die Stadt, dass der Zugang zum Gutscheinmodell allen interessierten Unternehmen der Stadt tatsächlich zur Verfügung steht?

 

6) Würden Stadt und ihre Gesellschaften auch alternativen Gutscheinanbietern als Partnerinnen zur Verfügung stehen?

 

7) Laut der Seite www.luebeck-gutschein.de fällt für die Einlösung des Gutscheins für die Akzeptanzstelle eine Gebühr an. An wen fließt diese Gebühr? Wenn Empfänger der Gebühr nicht die Stadt ist: Wie wird der etwaige Gewinn aus dem Betrieb des Systems unter den beteiligten Organisationen verteilt.

 

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