ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Die Unabhängigen - VO/2020/08812

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Eigenbeitrag von Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen, deren Einkommensgrenze das zu berücksichtigende Einkommen übersteigt, wird ab 01.08.2020 auf 30 % festgesetzt.

 

 

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Die bisher angewandte Sozialstaffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen bedeutete, dass Eltern, die die Einkommensgrenze übersteigen, 80 % ihres Einkommensüberhangs zur Finanzierung der Betreuung einsetzen müssen. Durch das neue Kita-Gesetz wird dieser Prozentsatz auf 50 % reduziert.

Laut Aussage der Verwaltung wird die Hansestadt Lübeck durch das neue Kita-Gesetz um ca. 3,25 Mio € entlastet. Die Verwaltung empfiehlt dazu, diese Summe u.a. zur Finanzierung einer PIA-Klasse, für ein sozial gestaffeltes Krippengeld und/oder zur weiteren Entlastung aller beitragspflichtigen Eltern einzusetzen.

 

 

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