Empfehlung eines Ausschusses - VO/2019/08173
Grunddaten
- Betreff:
-
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Antrag der Freien Wähler & GAL: Auswirkungen der Kitagesetz-Reform des Landes SH (Sitzung der Bürgerschaft am 20.06.2019 - VO/2019/07790)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlung eines Ausschusses
- Federführend:
- 4.513 - Jugendarbeit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Sep 26, 2019
| |||
|
|
Nov 28, 2019
| |||
|
|
Jan 30, 2020
| |||
|
|
Feb 27, 2020
| |||
|
|
Jun 25, 2020
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf, die Kitagesetz-Reform dahingehend zu ändern, dass die im Entwurf des neuen KitaG geltende Geschwisterermäßigung auf alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege von 0 bis einschließlich 14. Lebensjahr angewendet wird.
Die Bürgerschaft hat den nachstehend aufgeführten Antrag der Freien Wähler & GAL in den Jugendhilfeausschuss überwiesen, mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.
Antrag:
Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung aus, die Kitagesetz-Reform dahingehend zu ändern, dass die im Entwurf des neuen KitaG geltende Geschwisterermäßigung auf alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege von 0 bis einschließlich 14. Lebensjahr angewendet wird.
Sollte die Landesregierung nicht bereit sein, diesen Punkt aufzunehmen, soll die Geschwisterermäßigung des neuen KitaG ab Inkrafttreten des Gesetzes für alle Lübecker Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege von null bis einschließlich 14 Jahren gelten und von der Stadt Lübeck übernommen werden.
Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22.08.2019 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:
Beschlussauszug aus der Niederschrift des Jugendhilfeausschusses am 22.08.2019
zu 7.1 | Freie Wähler & GAL: Auswirkungen der Kitagesetz-Reform des Landes SH |
Beschluss:
Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf, die Kitagesetz-Reform dahingehend zu ändern, dass die im Entwurf des neuen KitaG geltende Geschwisterermäßigung auf alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege von 0 bis einschließlich 14. Lebensjahr angewendet wird.
Sollte die Landesregierung nicht bereit sein, diesen Punkt aufzunehmen, soll die Geschwisterermäßigung des neuen KitaG ab Inkrafttreten des Gesetzes für alle Lübecker Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege von null bis einschließlich 14 Jahren gelten und von der Stadt Lübeck übernommen werden.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,
den geänderten Beschlussvorschlag zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
| Einstimmig | X |
Ja-Stimmen | 14 | |
Nein-Stimmen | --- | |
Enthaltungen | --- | |
Kenntnisnahme | --- | |
Ohne Votum | --- |
