ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/08265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Lübecker Konzept zur Schulkindbetreuung "Ganztag an Schule" (VO/2016/03725) wird bei Bedarf erweitert auf die Klassenstufen 5-6. Künftig wird eine Förderung von Schülerclubs gewährt unter der Voraussetzung, dass ein verbindliches pädagogisches Betreuungsangebot (maximal eine Ganztagsgruppe) in der Sekundarstufe umgesetzt wird.
 

 

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In dem Bericht Ganztag an Schule: Kommunale Förderung in der SEK I und an Förderzentren in der Hansestadt Lübeck (VO/2019/07480) vom 11.04.2019 wurde die konzeptionelle Weiterentwicklung der Ganztagsangebote dargelegt. Ziel ist, die Ganztagsschule anhand verschiedener Module jugendorientiert aufzustellen, um neben der Ergänzung zum Bildungsauftrag auch die Verselbständigung der Kinder und Jugendlichen zu fördern.

 

Das Konzept zur jugendorientierten Ganztagsschulentwicklung in Kooperation von Schule und außerschulischen Partnern wurde im gemeinsamen Ausschuss von Jugendhilfe und Schule und Sport im September 2019 vorgestellt. Die neue Ausrichtung wurde positiv zur Kenntnis genommen.

 

Sogenannte Schülerclubs zählen mittlerweile zur Basisversorgung an 4 Schulstandorten (Albert-Schweitzer-, Julius-Leber-Schule, St. Jürgen- und Trave-Gemeinschaftsschule). Sie sind auf Bedarfsnachfrage der Eltern in eigener Regie der Träger der offenen Ganztagsschule ins Leben gerufen worden. Die Träger haben damit auf den zunehmenden Bedarf an einer verbindlichen Nachmittagsbetreuung von berufstätigen und alleinerziehenden Elternteilen reagiert und halten die Schülerclubs gezielt neben den vielfältigen AG-Angeboten der offenen Ganztagsschule vor. Hier wird ein verlässlicher Betreuungsrahmen angeboten, der den Übergang in die weiterführende Schule erleichtert und Kindern Begleitung bietet, sich im Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I zurechtzufinden. Vor allem Kinder mit einem besonderen Förderbedarf benötigen Unterstützung in der Verselbständigung.

 

Die Betreuungsplätze sind begrenzt, das Angebot zielt darauf ab, die Kinder in ihrer Selbständigkeit zu fördern und eine Überleitung in den offenen AG-Bereich zu erreichen. Um die fachliche Qualität des Betreuungsangebots sicherzustellen, z.B. durch kontinuierliche Bezugspersonen, ist eine auskömmliche Personalfinanzierung erforderlich.

 

Die bisherige Projektförderung in der SEK I/ FÖZ bezieht sich auf die Umsetzung von einzelnen AG-Angeboten. Die Träger der Schülerclubs haben die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Finanzierung eines verbindlichen Betreuungsangebots in der Sekundarstufe I nicht abgesichert ist, obwohl Elternbeiträge, Landesmittel der Offenen Ganztagsschule und zum Teil auch Stiftungsgelder mit einfließen.

 

Es wird daher empfohlen, die Schülerclubs in die Regelfinanzierung von Ganztag an Schule aufzunehmen, um das Angebot bei tatsächlichem Bedarf am Schulstandort sicher zu stellen und konzeptionell in den Rahmen der Ganztagsförderung aufzunehmen. Dabei wird bei 4 Schulstandorten von einem jährlichen finanziellen Mehrbedarf in Höhe von rund 72.900,00€ ausgegangen. Die Berechnung bezieht sich auf 4 Gruppen (= 80 Betreuungsplätze) mit einem Anteil der Elternbeiträge und den Sozialstaffel- bzw. Geschwisterermäßigungen.

 

Die Mittel wurden im Haushalt 2020 unter dem Ansatz Ganztag an Schule (243000 000) bereits eingeplant.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Haushalt und Steuerung

Zustimmung

Frauenbüro

Zustimmung (s. Anlage)

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung ist im Rahmen des Berichts VO/2019/07480 erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:  

 

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Anlagen

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