ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2020/08909

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Berichterstattung gem. § 4 der Haushaltssatzung 2019

 

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Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen für Folgejahre (VE) zu berichten.

 

 

Im 2. Halbjahr 2019 wurden gesamtstädtisch

 

im konsumtiven Teil (Ergebnisplan)

über- und außerplanmäßiger Aufwendungen von insgesamt    899.635,33 EUR,

 

im investiven Teil (Finanzplan)

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt  2.911.274,79 EUR,

 

in den Haushalten der Stiftungen

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt                0,00 EUR

 

zugestimmt.

Die sich für die Fachbereiche ergebenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen sind nebst Begründungen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ab einer Einzelfallsumme von 5.000 EUR wird detailliert berichtet. Für alle diese Grenze unterschreitenden Fälle wird eine Gesamtsumme mit den dazugehörigen Fallzahlen abgebildet.

 

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Anlagen

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