ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2020/08933

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


In zunehmendem Maße ist festzustellen, dass Lieferfahrzeuge und andere Kfz auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen für Fahrradfahrer:innen abgestellt werden. Dieses ist in ganz Lübeck, insbesondere an Orten mit gewerblichen Einrichtungen (Einzelhandel, Betriebe) feststellbar, - auch Umfeld der Lübecker Altstadt (An der Untertrave, Kanalstraße, Falkenstraße, Hüxterdamm, Hüxtertorallee, Mühlenbrücke, Rehderbrücke).

Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

  1. Welche Regelungen gibt es, um dem Lieferverkehr ausreichend Raum zu geben für ein ordnungsgemäßes Abstellen seiner Fahrzeuge (z. B. Haltezonen in den Parkstreifen)?
  2. Welche Möglichkeiten gibt es seitens der Hansestadt Lübeck und der Polizei, um Verstöße gegen die StVO - hier: ordnungswidriges Parken und Abstellen von Kfz auf Radwegen - konsequent zu erfassen und zu ahnden?
  3. Wie viele solcher Verstöße wurden in den letzten drei Jahren mit einem Bußgeld belegt? Gab es dabei örtliche Schwerpunkte?
  4. Sind die aktuellen Regelungen aus Sicht der Verwaltung ausreichend? Falls nein, - welche Verbesserungen sind aus Sicht der Verwaltung erforderlich?

 

 

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