ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2020/08913

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister und die Verwaltung werden aufgefordert, schnellstmöglich temporäre Radspuren, sogenannte “Pop-up Bike Lanes”, an folgenden Straßen im Lübecker Stadtgebiet einzurichten:

 

    Schwartauer Allee

    Fackenburger Allee

 

Zudem wird die Straße An der Untertrave auf Höhe der Drehbrücke für den Durchgangsverkehr gesperrt und bis zur Holstenstraße temporär zu einer Begegnungsstraße umgewandelt, auf der Fuß-, Fahrrad- und motorisierter Verkehr gleichberechtigt sind.

 

Ein Rückbau der temporären Infrastrukturen bedarf eines Bürgerschaftsbeschlusses.
 

 

 

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In Zeiten der Coronakrise ist das Fahrrad als ein besonders nützliches Verkehrsmittel anzusehen. Neben den gesundheitlich positiven Effekten auf das Herz-Kreislauf-System reduziert das Fahrradfahren die Infektionsgefahr mit dem Coronavirus im Vergleich zu Fahrten in überfüllten Bussen. Für die Reduktion der Ansteckungsgefahr in diesem Sinne ist es notwendig Abstand zu halten. Der empfohlene Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern ist im Alltagsverkehr beim Radfahren jedoch kaum einzuhalten denn die ohnehin schon zu engen Radwege sind dafür nicht ausgelegt. Insbesondere bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen und beim Überholen können die Abstände meist nicht eingehalten werden. Unabhängig vom Infektionsrisiko sind die Radwege in Lübeck zudem in einem generell schlechten Zustand und stellen so ein grundsätzliches Sicherheitsrisiko dar. Vor diesem Hintergrund haben bereits Berlin, Köln und Braunschweig Pop-up Bike Lanes eingerichtet.

 

Entsprechend sehen wir es als vordringliches Ziel schnellstmöglich eine attraktive und sichere Fahrradinfrastruktur zu realisieren, die es den Fahrradfahrer*innen ermöglicht die entsprechenden Abstandsempfehlungen einzuhalten. Sogenannte Pop-up Bike Lanes können dieses Ziel hinreichend erfüllen. Vor dem Hintergrund, dass aktuell vermehrt aus dem Homeoffice gearbeitet und der Verkehr dadurch entlastet wird, bietet sich eine optimale Gelegenheit temporäre Radspuren schnell zu realisieren. Dadurch wird auch ein Beitrag zur Verringerung der Lärmbelastung (einige der genannten Straße sind im Lärmaktionsplan als Lärmschwerpunkte gelistet) sowie ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

 

In Deutschland lassen sich temporäre geschützte Radfahrstreifen rechtlich als „befristeter Verkehrsversuch" umsetzen. Rechtsgrundlage ist §45 StVO. Begründen lässt sich ein solcher Versuch mit den veränderten Erfordernissen im Verkehr. Seit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 28.04.2020 sind die Hürden dafür deutlich gesenkt worden. So muss keine örtliche Gefahrenlage mehr nachgewiesen werden.
 

 

 

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