ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2020/08788-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Lübecker Bürgerschaft begrüßt die Beschlüsse des Bauausschusses zur Aufstellung der der B-Pläne 11.03.00 Wulfsdorf Süd, 23.27.00 - Steinrader Damm 14 - 34 und 19.03.00 - Niendorf / Holzkoppel gemäß § 13b BauGB. Die Aufstellungsbeschlüsse wurden fristgerecht gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bürgermeister wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass - entsprechend der Beschlüsse des Bauausschusses -

1. die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form von Erörterungsveranstaltungen und zweiwöchiger Aushänge zeitnah durchgeführt werden,

2. der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB bis zum 31. Dezember 2021 durch die Lübecker Bürgerschaft gefasst werden kann,

3. der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB parallel zur Aufstellung der Bebauungspläne geändert wird und

4. die Erstellung der Bebauungspläne

    a) weitestgehend durch freie Planer erfolgt mit dem Ziel einer größtmöglichen

         Arbeitsentlastung der Bauverwaltung und

    b) durch die Investoren bzw. Projektentwickler finanziert wird.

 

 

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Schwerpunkt der Lübecker Stadtplanung ist die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum im Geschosswohnungsbau. Dadurch aber nicht der von bedeutenden Teilen der Bevölkerung gewünschte Bau von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern vernachlässigt werden. Dieses ist aus sozial-, klima-, wirtschafts- und finanzpolitischen Gründen dringend erforderlich! Dabei sollen jedoch die vorhandenen Personalressourcen der Bauverwaltung in möglichst geringem Umfang in Anspruch genommen werden.

 

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