ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2020/08917

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


In der Bürgerschaftssitzung am 29.08.2019 wurde das laut Niederschrift unter Punkt 9.1 aufgeführte Mobilitätskonzept Travemünde in der durch die Beschlussfassung zu TOP 9.1.5 geänderten Fassung beschlossen.

Mit Unterpunkt 3 in der beschlossenen Änderungsvorlage (VO/2019/08105) wurde auch ein Verkehrsversuch in der Vorderreihe wie folgt beschlossen:


In der Vorderreihe sollen saisonal zwei Fußngerzonen ausgewiesen werden, die eine von der Kaiserbrücke bis zur Einmündung der Rose, die andere von der Einmündung der Rose bis St.-Lorenz-Straße, wobei die Fläche zwischen diesen beiden Fußngerzonen im Querungsbereich zwischen Rose und Ostpreußenkai für Fahrzeuge befahrbar bleiben soll. Kfz.-Lieferverkehr soll in beiden Fußngerzonen jeweils vormittags bis 11:00 Uhr zulässig bleiben. Diese Regelung soll jeweils für die Zeit zwischen dem 15.05. und dem 15.10. eines jeden Jahres gelten, zwischen dem 16.10 und dem 14.05. eines jeden Jahres soll die Vorderreihe in ganzer Länge für den Fahrrad- und Kfz-Verkehr freigegeben werden.
Diese Regelung soll probeweise für 2 Jahre gelten. Danach soll die Wirkung dieser Regelung evaluiert werden.
Der vorgeschlagene Absenkpoller in der St-Lorenz-Straße wird nicht eingebaut. Die Verbindung für den Anliegerverkehr in die Kurgartenstraße muss bei der favorisierten Lösung der verkehrsberuhigten Zone für die Vorderreihe erhalten bleiben.“

 

 

Wann wird mit dem Verkehrsversuch begonnen?

 

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