Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/08865
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung der Stiftung "Lübecker Altstadt"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.491 - Archäologie und Denkmalpflege
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Gestoppt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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May 26, 2020
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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May 28, 2020
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Die Zuständigkeit in der Hansestadt Lübeck zur Wahrnehmung der Geschäftsführung der Stiftung „Lübecker Altstadt“ gemäß deren Stiftungssatzung vom 19.12.2016 soll von dem Fachbereich 4 – Kultur und Bildung, Bereich 4.491 – Archäologie und Denkmalpflege an den Fachbereich 2 – Wirtschaft und Soziales, Bereich 2.280.5 – Wirtschaft und Liegenschaften/Stiftungsverwaltung übertragen werden.
Vor dem Hintergrund dieser beabsichtigten Neuorganisation der Stiftungsverwaltung und einer damit verbundenen Zentralisierung innerhalb der Hansestadt Lübeck ist eine Änderung der Satzung der Stiftung „Lübecker Altstadt“ notwendig.
In Abstimmung mit dem zuständigen Referat für Stiftungswesen im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, dem Bereich Recht und dem Finanzamt Lübeck ist eine Änderung der Satzung der Stiftung „Lübecker Altstadt“ gemäß Anlagen beabsichtigt.
Der Stiftungsrat der Stiftung „Lübecker Altstadt“ hat in seiner Sitzung am 18.02.2020 die geänderte Satzung einstimmig beschlossen.
Die Vorgaben für die Verwaltung der Hansestadt Lübeck hinsichtlich der gendersensiblen Sprache wurden in der Stiftungssatzung berücksichtigt. Hierzu ist anzumerken, dass in § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 der Stiftungssatzung nicht die Formulierung „der:die Stifter:in“ gewählt wurde, sondern die Formulierung „der Stifter“, da die Stiftung „Lübecker Altstadt“ von Herrn Norbert Beleke errichtet wurde.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||||||||||||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||||||||||||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||||||||||||||||||||
| X | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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231,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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218,1 kB
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