ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2020/08850

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag


Am 04.11.2019 berichtete Herr Engelmann vom LBV-SH im Bauausschuss über die vom Bund geplante freiwillige Leistung zur Lärmminderung im Zuge der B75 (Höhe Rangenberg) durch Umgestaltung der Straßenoberfläche mit Offenporigem Asphalt und Lärmschutzwänden. Anschließend beantwortete er Fragen aus der Politik. Eine veränderte Linienführung der LVG-Busse kam dabei jedoch nicht zur Sprache.

 

Auf der Homepage des Stadtverkehr Lübeck heißt es hierzu: „Aufgrund von umfangreichen Baumaßnahmen zur Lärmsanierung auf der B75 zwischen A 226/Siems und Anschlussstelle Kücknitz werden die Linien 30, 31, 39 und 40 Richtung Kücknitz/Travemünde ab Montag, den 30.03.2020, ca. 7:00 Uhr für die Dauer von ca. 5 Monaten über Kieselgrund, An der Kehre und Im Brunskroog umgeleitet. - Die Haltestelle Kieselgrund kann von den Linien 30, 31, und 39 bedient werden. Für die Haltestelle Kücknitzer Scheide befindet sich im Kieselgrund auf gleicher Höhe eine Ersatzhaltestelle.“

 

Dieses vorausgeschickt bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

Warum wurde der Bauausschuss nicht über die zweitweise veränderte Linienführung informiert?

1. Gab es eine entsprechende Information der Anlieger in den Straßen Kieselgrund, An der Kehre und Im Brunskroog? Falls ja, wann fand diese statt?

 

2. Warum wurde diese Ersatzlinienführung gewählt? Welche Alternativen wurden geprüft; mit welchem Ergebnis?

3. Wie viele Busse fahren über diese Strecke? Wie viele Fahrgäste steigen an der Haltestelle Kücknitzer Scheide ein und aus?

4.  Bedeutet die ausgeschilderte Lastbeschränkung der Straßen Kieselgrund und Im Brunskroog auf 3,5 t, dass diese Straßen von ihrem baulichen Zustand keine höhere Last tragen können?

5.  Wurden vor Verlagerung des Busverkehrs bei den Gebäuden entlang der vorübergehenden Linienführung bereits bestehende Schäden dokumentiert? Wie soll mit eventuellen Schadensersatzansprüchen von Anwohnern bezüglich Schäden, die infolge etwaiger Erschütterungen durch den Busverkehr entstanden sein können, verfahren werden?

6.  Welche verkehrlichen Anordnungen werden getroffen, um den Busverkehr in der geänderten Linienführung bestmöglich zu organisieren?

7.  Welche Linienführung ist geplant, wenn die Haltestelle Kücknitzer Scheide in Fahrtrichtung Lübeck wegen der Lärmsanierung nicht angefahren werden kann?

 

Für eine Beantwortung dieser Fragen in der Sitzung des Bauausschusses am 04.05.2020 wäre ich dankbar.

 

 

 

Reduzieren

 

 

 

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren