Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/08744
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck: B-Plan 22.04.00 - Buntekuh/Pinassenweg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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May 4, 2020
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May 18, 2020
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Beschlussvorschlag
Im Stadtteil Buntekuh, Gemarkung St. Lorenz, werden die geplanten Erschließungsstraßen im Rahmen des B-Plans 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – gemäß Anlage 1 wie folgt benannt:
Dreimasterweg: südliche Erschließungsstraße mit Ausfahrt zum Buntekuhweg
Windjammerstraße: nördliche Erschließungsstraße mit Ein- und Ausfahrt zum
Pinassenweg
Der B-Plan 22.04.00 – Buntekuh/Pinassenweg ist am 19.12.2019 in Kraft getreten. Er ordnet das Eckgrundstück zwischen Buntekuhweg und Pinassenweg, welches ehemals mit dem sogenannten Pinassenhochhaus bebaut war, sowie die sich nördlich und nordwestlich daran anschließenden Grundstücke mit Einzelhandel, Wohnbebauung und Nebenanlagen.
Das Plangebiet wird über den Pinassenweg im Osten erschlossen, das von der Moislinger Allee abzweigt.
In ca. 1,6 km Entfernung liegt der Autobahnanschluss Lübeck-Moisling der Bundesautobahn A1. Er ist über den Buntekuhweg zu erreichen. Damit verfügt das Plangebiet über einen sehr guten Anschluss an die Bundesautobahn A1.
Für die innere Erschließung sind zwei Erschließungsstraßen vorgesehen, die zusammen einen Ring im Planungsgebiet bilden. Die beiden Planstraßen werden als Mischverkehrsfläche ausgeführt und dienen dem PKW-/Radverkehr sowie Fußgänger:innen in gleicher Weise.
Die beiden Planstraßen sind eigenständig zu benennen, damit eine klare Adressbildung vorgenommen werden kann. Die Planstraße A ist ausschließlich über die Planstraße B erreichbar. Sie mündet als reine Ausfahrt in den Buntekuhweg. Die Planstraße B hat eine Anbindung zum Pinassenweg und ist in beide Fahrtrichtungen befahrbar.
Die Benennung von zwei eigenständigen Straßen dient insbesondere Rettungskräften im Einsatz zur besseren Orientierung und erleichtert die Adressfindung im Neubaugebiet.
In Anlehnung an die vorhandene Motivgruppe der benachbarten Straßen schlägt der Bereich Stadtgrün und Verkehr für die nördliche Erschließungsstraße (Planstraße A) den Namen „Dreimasterweg“ und für die südliche Erschließungsstraße (Planstraße B) den Namen „Windjammerstraße“ vor.
Die beiden Namen passen zu den angrenzenden Straßenbezeichnungen und es droht auch keine Verwechslungsgefahr, da es bisher keine ähnlichen Benennungen in der Vergangenheit gegeben hat.
Als Dreimaster wird ein Großsegler mit drei Masten bezeichnet.
Ein Windjammer ist ein Segelschiff, das durch die Passat als Museumsschiff in Lübeck positiv besetz ist.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||
| X | freiwillig | ||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||
| X | Nein | ||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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444 kB
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