ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2020/08752

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Sitzung des Bauausschusses am 04.02.2019 wurde in der Vorlage Nr. VO/2019/07028 (Bericht zum Stand der Umsetzung des Beschlusses VO/2018/06371 „Begrenzung von Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel“ vom 30.08.2018) Folgendes ausgeführt:

 

r Travemünde wird die Bauverwaltung nach Abschluss des Satzungsverfahrens für die Lübecker Altstadt prüfen, ob bzw. für welche Teile des Stadtteils die Aufstellung einer Erhaltungssatzung sinnvoll ist.“

 

Meine Fragen hierzu:

 

Wann wird mit den vorbereitenden Maßnahmen für die Aufstellung einer Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung von Wohnbevölkerung für Travemünde begonnen?

 

r welche Wohngebiete sind aus Sicht der Verwaltung vergleichbare Regelungen (Erhaltungssatzungen oder B-Pläne bzw. B-Planänderungen) erforderlich?

 

 

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