ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/08474

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Jahresabschluss 2013 der Stiftung Haus der Jugend mit einem Jahresüberschuss von 4.410,60 €               (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S.H i.V.m. §17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H               festgestellt.
 

2. Dieser Jahresüberschuss wird in 2014 der Ergebnisrücklage zugeführt.
 

3. Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprü-
 fungsaausschuss am 05.12.2019 abschließend beraten wurde (VO/2019/08326) wird
 zur Kenntnis genommen.
 

 

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Die Ergebnis-Rücklage beträgt im Jahr 2013: 5.852,88 € und erhöht sich durch die o.a. zu

beschließende Zuführung dann in 2013 auf einen Wert von 10.263,48 €.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

4.513 – Jugendarbeit

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

Die Mittelverwendung kommt Kindern und Jugendlichen zugute.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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