ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/08454

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die als Anlage 2 beigefügte „Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck“ wird beschlossen.
 

 

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Gemäß der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein dürfen Benutzungsgebühren nur aufgrund einer Satzung erhoben werden. Da sich die Anlehnung der Benutzungsgebühren an die in der Hansestadt Lübeck geltenden Mietobergrenzen bei Mehrpersonenhaushalten bewährt hat, wird die derzeit geltende Mietobergrenze im Zuge der Gleichbehandlung ebenfalls für die Ein-Personen-Haushalte zu Grunde gelegt.

Die in der Benutzungs- und Gebührensatzung festgesetzte monatliche Benutzungsgebühr für alleinstehende Personen beträgt 458,- . Damit verringert sich die Differenz zwischen Aufwänden und Erträgen. Bisher wurden für diesen Personenkreis 360,- Euro angesetzt.

Dennoch geht der Bereich Soziale Sicherung davon aus, dass die Differenz zwischen Aufwänden und Erträgen größer wird, da sich die Zahl der Flüchtlinge – mit Blick auf die derzeitige Entwicklung - verringern wird. Zusammen mit der weiteren Umsetzung des Entzerrungsbeschlusses führt das zu einer Abnahme der Erträge in den Folgejahren, während die Aufwände weitestgehend gleich bleiben werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 - Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 - Recht

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder/Jugendliche sind nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch

 

 

Kommunalabgabengesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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