ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2020/08644

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Bauverwaltung wird aufgefordert, im März 2020 im Bauausschuss über den aktuellen Stand des B-Plans 32.61.00 - Neue Teutendorfer Siedlung zu berichten, insbesondere über etwaige Abweichungen vom Auslegungsbeschluss hinsichtlich der Ziele und Zwecke der Planung.

 

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In der Begründung zum B-Plan 32.61.00 vom 20.11.2019 sind unter Punkt 4 „Ziele und Zwecke der Planung die Wohnformen wie folgt ausgewiesen: „Die Mehrfamilienhäuser umfassen neben Angeboten für Wohneigentum und für frei finanzierte Mietwohnungen auch geförderten Mietwohnungsbau auf mindestens 30 % der zulässigen Geschossfläche der Geschosswohnungsbauten.“

 

In der Sitzung am 03.02.2020 wurde in der dargestellten Liste der laufenden Bauleitplanverfahren (welche nicht an der Sitzungsvorlage befindlich war) für diesen B-Plan jedoch nur Eigentumswohnungen und Sozialwohnungen aufgeführt. Aus der im Anhang der an den Bauausschuss versandten Vorlage befindlichen Liste war bis dahin nur erkennbar, dass 281 WE im GWB geplant sind, davon 84 WE gefördert.

 

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