Interfraktioneller Antrag - VO/2020/08606
Grunddaten
- Betreff:
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AT zu VO/2019/08082-22 FDP, Bündnis90/Die Grünen, die Linke, FW/GAL: Haushaltsbegleitbeschluss zu VO/2019/08082: Verwendung der zusätzlichen vom Land S-H zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für die frühkindliche Bildung und Erziehung (KiTa-Reform 2020)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- FDP-Bürgerschaftsfraktion
- Beteiligt:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN; Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE; Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jan 30, 2020
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Feb 27, 2020
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Jun 25, 2020
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Beschlussvorschlag
Die KiTa-Reform 2020 der schleswig-holsteinischen Landesregierung stellt den Kommunen zusätzliche finanzielle Mittel für die frühkindliche Bildung und Erziehung zur Verfügung.
Diese Mittel werden zur Entlastung und Stärkung der Eltern, Verbesserung der Qualität und zur Entlastung der Kommunen eingesetzt.
In Lübeck liegen die heutigen Standards in der Kindertagesbetreuung in vielen Bereichen schon heute über den zukünftigen Mindestanforderungen des neuen Kitagesetz. Daher wird die Stadt Lübeck im Sinne des Kitagesetzes die Qualität in der Kindertagesbetreuuung weiter fortentwickeln. Keinesfalls jedoch darf es eine qualitative Verschlechterung bei den Angeboten der Kinderbetreuung geben.
Daher werden die derzeitigen "Lübecker Standards" in der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und bei Kindertagespflegepersonen in Lübeck, dort wo sie über den neuen Mindeststandards des Kitagesetzes liegen, mindestens beibehalten. Diese Standards werden auch zukünftig in den neu zu verhandelnden Budgets der freien Träger und Kindertagespflegepersonen berücksichtigt und bestehende Budgets werden bis zu deren Laufzeitende unverändert fortgeführt.
