Antrag des fraktionslosen Bürgerschaftsmitgliedes Lothar Möller - VO/2020/08520
Grunddaten
- Betreff:
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Feuerwerksverbot für Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des fraktionslosen Bürgerschaftsmitgliedes Lothar Möller
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jan 30, 2020
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Feb 27, 2020
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Bürgerschaftssitzung im November 2020 eine rechtliche Grundlage für ein Feuerwerksverbot in Form einer Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck zum Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 (Feuerwerkskörper) zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Genehmigung vorzulegen.
Nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände außerdem in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ohnehin bereits gesetzlich untersagt.
Da durch Bedienung von Feuerwerkskörpern die Sicherheit für alle sich im Stadtgebiet befindlichen Menschen und Tiere nicht gewährleistet bzw. die Gesundheit erheblich beeinträchtigt werden kann, soll zum Schutze aller Personen, ein absolutes Feuerwerksverbot erlassen werden.
