Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07857
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulkindbetreuung - Förderung Ganztag an Schule an den freien Schulen bezüglich VO/2016/03725
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 21, 2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 26, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 28, 2019
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Die Hansestadt Lübeck fördert die Schulkindbetreuung im Rahmen des Konzepts „Ganztag an Schule“ an allen Grundschulstandorten in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck. Hiervon ausgenommen sind die beiden freien Schulen (Waldorf- und Prassek-Schule), da keine Trägerschaft der Hansestadt Lübeck gegeben ist. Der neue Träger der Prassek-Schule (Kinderwege) hat eine Gleichstellung mit den städtischen Schulen beantragt.
Durch § 24 Abs.4 SGB VIII ergibt sich die gesetzliche Verpflichtung, für Kinder im schul-pflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. In Lübeck erfolgt diese Betreuung in erster Linie durch den Ganztag an Schule (vgl. Beschlussvorlage VO/2016/03725). Da die Förderrichtlinie aus dem Jahr 2004 nur Schulen in städt. Trägerschaft betraf, wurden freie Schulen bei der Einführung von Ganztag an Schule seit dem Schuljahr 2015/16 zunächst nicht berücksichtigt, obwohl auch gegenüber den dort beschulten Kindern die Verpflichtung besteht, ein bedarfsgerechtes Angebot an Tageseinrichtungen vorzuhalten. Diese Ausweitung erscheint sinnvoll, weil ca. 140 Betreuungsplätze abgesichert werden, die aufgrund der Elternnachfrage dringend benötigt werden.
Beide freien Schulen (Waldorf-/ Prassek-) sind offene Ganztagsschulen und bieten eine Schulkindbetreuung am Nachmittag an. Um eine einheitliche Struktur zur Schulkindbetreuung stadtweit vorzuhalten und eine Gleichbehandlung herzustellen wird empfohlen, das Konzept Ganztag an Schule auch auf die freien, nicht städtischen Schulen auszuweiten.
Bei einer Versorgungsquote an Betreuungsplätzen nach dem Konzept Ganztag an Schule von ca. 50% der Schulkinder beider freien Schulen (265 SuS) wird von einem jährlichen finanziellen Mehrbedarf für den Haushalt der Hansestadt Lübeck in der Höhe von ca. 120.000,00€ p.a. ausgegangen. Die Berechnung bezieht sich auf 7 Gruppen Ganztag an Schule (= 140 Betreuungsplätze) mit einem Anteil der Elternbeiträge und den Sozialstaffel- bzw. Geschwisterermäßigungen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Haushalt und Steuerung: Kenntnisnahme |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 24 Abs.4 SGB VIII |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35 kB
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