ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/08281

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck in Höhe von 5.000,00 Euro zugunsten des Kinder- und Jugendfilmpreises der Nordischen Filmtage 2019 wird angenommen.

 

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Die Nordischen Filmtage Lübeck werben regelmäßig Deckungsmittel für ihre Aufwendungen aktiv durch Spenden und dergleichen selbst ein, um die jährliche Finanzierung zu sichern – dazu gehört nicht nur das Einwerben von konkreten Sachmitteln, zweck- und projektgebundene Geldmitteln, sondern auch Preisgelder, die zum internationalen Renommee der Preise der Nordischen Filmtage Lübeck beitragen. Die Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck dient der Stiftung eines solchen Festivalpreises.

Für die Vergabe des Kinder- und Jugendfilmpreises der 61. Nordischen Filmtage ist von Seiten der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck ein Betrag in Höhe von 5.000,00 € bewilligt worden. Dieser Betrag ist eine signifikante Größe im Preisreigen des Festivals.

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 5.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck im Jahr 2019 einen Gesamtwert von 365.370,83 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 5.000,00 Euro zuständig.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

Handelt sich um eine Spendenannahme.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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