ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2019/08307

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit dem Bau  der Promenade auf dem Priwall im Bereich beachbay wurde auch ein Kletterspielplatz errichtet, der sich auf einer sehr schrägen Ebene der Uferböschung befindet. Dieser Kletterspielplatz weist ein Gefälle von ca. 20%, entsprechend 30% Steigung, auf. Weder in DIN 1176 noch 1177 ist eine schräge Ebene für einen Spielplatz erwähnt. Alle in den Normen genannten Angaben über Gefälle und Fallhöhen beziehen sich auf Geräte, errichtet auf einer horizontalen Fläche.

 

Seit der Fertigstellung im Frühjahr ist der Kletterspielplatz mit einem Bauzaun umstellt. Der Grund dafür ist, dass der Spielplatz nicht frei gegeben ist. Er weist den Mangel der Fall- und Unfallgefahr der spielenden Kinder auf der enormen Schräge auf. Es wurde ein Gutachter bestellt.

 

Vor diesem Hintergrund wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

  1. Welcher Ausschuss hat den Bau beschlossen?
  2. Welches Amt ist für die Planung und Auftragsvergabe verantwortlich?
  3. Wer hat den Sachverständigen beauftragt: Amt oder Hersteller?
  4. Wer trägt die Kosten für diesen?
  5. Wer bezahlt den notwendigen Um- oder Abbau des Spielplatzes?   
  6. Wer trägt die Kosten für einen mit Reliefsteinen versehenen Weg, der von der Ostseestation über die Promenade hinweg zum Spielplatz führt ?
  7. Wie hoch waren die Kosten für den Spielplatz?

 

 

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Es wird um schriftliche Beantwortung gebeten.

 

 

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