ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/08194

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck in Höhe von 12.269,38 € zur Anschaffung einer Sandspielanlage wird angenommen.

 

 

 

Reduzieren

Die Kindertageseinrichtung Am Behnckenhof möchte eine Sandspielanlage anschaffen. Mit diesem Außenspielgerät sollen bei den Elementarkindern die taktilen Sinne ausgeprägt, das Mengenverständnis gefördert und den Spaß am Experimentieren geweckt werden.

Da es sich bei dieser Einrichtung um ein angemietetes Objekt handelt und der Vermieter aus finanziellen Gründen dieses Spielgerät nicht anschaffen kann, hat die Kindertageseinrichtung einen entsprechenden Antrag zur Anschaffung bei der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck gestellt. Dieser wurde gewährt.

Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Spendenannahme nicht verbunden.

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von §76 Abs.4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 12.269,38 € erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck im Jahr 2019 einen Gesamtwert von 360.370,83€. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 12.269,38€ zuständig

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.0201- Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: §76 Abs.4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren