Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/08199
Grunddaten
- Betreff:
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Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: Werner-Kock-Straße, 2. Bauabschnitt
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 4, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 28, 2019
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Beschlussvorschlag
In der Gemarkung St. Lorenz, Flur 8, wird die Widmung folgender Verkehrsflächen gemäß Anlage 1 beschlossen:
Werner-Kock-Straße und Teilfläche des Geh- und Radweges vor dem Eckgrundstück Konrad-Adenauer-Straße 1: Flurstücke 6/42 tlw., 6/37, 100/36 tlw., 6/32 tlw. und 388 tlw.
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a) StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.
Geh- und Radweg Werner-Kock-Straße und in Verlängerung der Konrad-Adenauer-Straße in Richtung Geh- und Radweg Werftstraße: Flurstücke 93/29 tlw., 384, 386, 388 tlw., 6/29 tlw., 6/31 tlw., 372 und 6/32 tlw.
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 b) StrWG als sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: selbstständiger Geh- und Radweg.
Auf der Grundlage des seit dem 19.09.2001 rechtskräftigen Bebauungsplanes 03.01.00 – Fackenburger Allee/Werftstraße – wurden in dem ersten Bauabschnitt die Flächen des ehemaligen Postgrundstückes an der Konrad-Adenauer-Straße und des Gemüsemarktes an der Werftstraße neu geordnet und in den vergangenen Jahren weitestgehend erschlossen.
In dem zweiten Bauabschnitt erfolgte die weitere Erschließung in Richtung Stadtgraben mit Anbindung an den vorhandenen Geh- und Radweg auf der Trasse der ehemaligen Werftstraße.
Gemäß Überlassungsvertrag vom 03.04.2019 hat der Erschließungsträger die Erschließungsanlage Werner-Kock-Straße inklusive des erstmalig ausgebauten Geh- und Radwegs in Richtung G+R Werftstraße an die Hansestadt Lübeck übergeben.
Mit dieser Übergabe liegt die Widmungsvoraussetzung nach § 6 Abs. 3 StrWG vor, das Eigentum an den zu widmenden Flurstücken liegt bereits bei der Hansestadt Lübeck.
Für die verkehrliche Erschließung des Eckgrundstücks Konrad-Adenauer-Straße 1 muss ein Teilstück der Werner-Kock-Straße, welches im B-Plan als Geh- und Radweg festgesetzt ist, mit Kraftfahrzeugen zur Erreichung der angrenzenden Parkplätze überfahren werden. Für dieses betreffende Teilstück des Flurstückes 388 wurde eine Befreiung von den B-Planfestsetzungen erteilt.
Die Widmung umfasst die auf den nachfolgend genannten (Teil)Flächen gemäß Anlage 1 liegenden Verkehrsanlagen, nicht aber die Böschungen in Richtung Stadtgraben.
Gemarkung: St. Lorenz | Flur: | Flurstück: |
Werner-Kock-Straße und Teilfläche des G+R vor dem Eckgrundstück Konrad-Adenauer-Straße 1 | 8 | 6/42 tlw., 6/37, 100/36 tlw. 6/32 tlw. und 388 tlw. |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a) StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Geh- und Radweg Werner-Kock-Straße und in Verlängerung der Konrad-Adenauer-Straße in Richtung Geh- und Radweg Werftstraße | 8 | 93/29 tlw., 384, 386, 388 tlw., 6/29 tlw., 6/31 tlw., 372 und 6/32 tlw.
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Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 b) StrWG als sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: selbstständiger Geh- und Radweg.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Der Erschließungsträger Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003. |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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