ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/08197

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Gemarkung Siems, Flur 2, wird die Widmung folgender Verkehrsfläche gemäß Anlage

1 beschlossen:

 

An der Dänischburg: Flurstücke 17/82 tlw., 55/7 tlw., 17/119, 17/117, 87, 55/14, 89, 90, 92,

93, 94, 96, 17/132, 27/104, 27/105, 536, 538, 44/19, 44/17.

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a) StrWG als Gemeindestraße -

Ortsstraße.

 

 

 

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Auf der Grundlage des Bauvertrages vom 16.02./01.03.2000 zwischen der Hansestadt Lübeck/damaliger Bereich Stadtplanung und dem Koordinierungsbüro Wirtschaft in Lübeck GmbH (KWL), wurde die äußere verkehrstechnische Erschließung für das Bebauungsplangebiet 27.53.00 – Dänischburg/Schäferkamp geregelt.

Dieser sah einerseits den Ausbau der Straße Schäferkamp ab der Dänischburger Landstraße in südlicher Richtung einschließlich aller erforderlichen Sanierungsarbeiten im Bereich des Bahnübergangs vor.

Andererseits umfasste er den Bau der bahnparallelen Erschließungsstraße An der Dänischburg mit Wendeanlage, die mit Unterzeichnung der Vereinbarung vom 03.04.2019 an die Hansestadt Lübeck übergeben wurde.

Hiermit liegt die Widmungsvoraussetzung nach § 6 Abs. 3 StrWG vor. Die zu widmenden Flurstücke stehen teilweise in städtischem Eigentum, teilweise im Eigentum der KWL GmbH – hierfür steht die Eigentumsverschaffung mit Grundbuchumschrift noch aus.

Für die im Eigentum der Deutschen Bahn stehenden Teilflurstücke am Haltepunkt/Bahnübergang Dänischburg erfolgt keine Eigentumsübertragung, gewidmet wird nur die die Gleise querende Verkehrsfläche.

Die Widmung umfasst somit:

Gemarkung: Siems

Flur:

Flurstücke:

An der Dänischburg

2

17/82 tlw., 55/7 tlw., 17/119, 17/117, 87, 55/14, 89, 90, 92, 93, 94, 96, 17/132, 27/104, 27/105, 536, 538, 44/19, 44/17

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a) StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Der Erschließungsträger

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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