ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07869

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die als Anlage beigefügte 4. Änderung des Tarifs für die Benutzung und Besichtigung der

Viermastbark "Passat" in Lübeck-Travemünde/Priwall wird beschlossen.

 

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Im Vorgriff auf die für 2020/21 angestrebte Konsolidierungsmaßnahme zur Anpassung des Tarifes für die Benutzung und Besichtigung der „Passat“ ist eine anteilige Änderung des Tarifs vorgesehen. Letztmalig wurde der Tarif vollumfänglich in 2012 angepasst. Hintergrund hierfür sind die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Realisierung des Projektes Priwall Waterfront und die damit verbundenen Beeinträchtigungen für die BesucherInnen der Passat.

 

 

 

Der Verbraucherpreisindex hat seit der letzten Tarifanpassung im Mai 2012 bis Mai 2019 eine Erhöhung um 8,6 % erfahren. Eine Erhöhung des Passat-Tarifs nach dem Verbraucherpreisindex würde nur die Inflation im Betrachtungszeitraum ausgleichen. Neben der allgemeinen Kostensteigerung sind jedoch in den vergangenen Jahren vorgenommene Investitionen z.B. zu verbesserten Sicherheitsstandards aufgrund einer Brandmeldeanlage sowie dem Angebot umfassend modernisierter Ausstellungs- und Sanitärräume zu berücksichtigen.

 

In einem ersten Schritt sollen daher zunächst zum 01.04.2020 nur die Besichtigungsentgelte gemäß § 7 des Tarifs angepasst werden. Die Erhöhung der Besichtigungsentgelte erfolgt oberhalb der Veränderung des Verbraucherpreisindexes im Betrachtungszeitraum in Orientierung an vergleichbare museale Einrichtungen und unter Berücksichtigung von gerundeten Bruttobeträgen mit nur einer Nachkommastelle für eine leichtere Abrechnung durch das Kassenpersonal.

 

Für die in einem zweiten Schritt geplante ganzheitliche Anpassung des Tarifs ist zeitnah die Veranlassung einer Entgeltkalkulation unter Betrachtung der gesamten zu deckenden Kosten vorgesehen, die eine erneute Beschlussfassung über den gesamten Tarif im Jahr 2020 ermöglichen wird.

 

Die hier vorgesehene Preiserhöhung umfasst alle bisherigen Besichtigungsentgelte nach
§ 7, mit Ausnahme derer für Kinder unter 6 Jahren. Ihnen wird auch künftig freier Eintritt gewährt. Die konkreten Änderungen sind in den Anlagen dargestellt.

 

Vorgenannte Preiserhöhungen lassen unter Zugrundelegung der letztjährigen durchschnittlichen Besucherzahlen (31.000 Personen) jährlich Mehreinnahmen von ca. 25.000,00 Euro erwarten.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung - Zustimmung

1.300 Recht – keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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