ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/08107

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Haushaltsjahr 2019 werden in den Produkten

 

  • 542001.076.785200 – Kreisstraßen St.-Lorenz-Brücke, Auszahlung aus Tiefbaumaßnahmen, und
  • 544001.040.785200 – Bundesstraßen – Straßenbrücke Roter Löwe, Auszahlung aus Tiefbaumaßnahmen,

 

für die Zahlung der unstrittigen Beträge der Teilschlussrechnungen für die Ersatzneubauten der St.-Lorenz-Brücke und der Brücke Roter Löwe gem. § 95 d (1) Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein Haushaltsmittel in Höhe von 896.100,00 außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 553001.029.7851000 Vorwerker Friedhof / Werkplatz.

 

 

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Im Zuge der Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck wurden die St.-Lorenz-Brücke und die Brücke Roter Löwe neu gebaut, um die Oberleitungen darunter entlangführen zu können. Gleichzeitig wurden die Brücken auf die modernen Belange des Straßenverkehrs angepasst. Die Brücken wurden als gemeinsame Maßnahmen durch die DB Netz AG gebaut. Die Hansestadt Lübeck hat sich zur Zahlung der entsprechenden Anteile verpflichtet. Siehe hierzu auch die Vorlagen:

 

  • Drucksache 109 vom 27.09.2002 (Roter Löwe), Beschluss vom 10.10.2002.
  • Drucksache 254 vom 29.08.2006 (St.-Lorenz), Beschluss vom 28.09.2006 zur abschließenden Überweisung in den Bauausschuss, dort Annahme am 20.11.2006.

 

Die Baumaßnahmen sind seit 2008 abgeschlossen. Seitdem hat es verschiedene Verhandlungen mit der DB Netz AG über die Höhe der zu leistenden Ablöse- bzw. Vorteilsausgleichszahlungen gegeben. Seitens der Hansestadt Lübeck wurde der Abschluss der Verhandlungen für das Jahr 2020 erwartet und entsprechende Mittel für den Haushalt angemeldet.

 

Die DB Netz AG legt jetzt ohne Abschluss der Verhandlungen für beide Projekte Schlussrechnungen vor, Zahlungsziel der Rechnungen ist mit September 2019 angegeben. Nach Ansicht der Hansestadt Lübeck sind in beiden Projekten noch zu viele und ungerechtfertigte Forderungen enthalten, so dass die Verhandlungen noch weiter geführt werden müssen.

 

Bisher geleistete Zahlungen der Hansestadt Lübeck an die DB Netz AG:

St.-Lorenz

 

Roter Löwe

Baukosten:

3.876.845,77

 

Baukosten:

1.472.586,00 €

Ablösung:

5.437.824,00 €

 

Ablösung:

655.939,00 €

Gesamtbetrag:

9.314.669,77

 

Gesamtbetrag:

2.128.525,00 €

 

Schlussrechnungsbeträge der DB Netz AG:

St.-Lorenz

 

Roter Löwe

Baukosten:

1.746.223,73 €

 

Baukosten:

459.937,93 €

Ablösung:

928.146,00 €

 

Ablösung:

86.795,00 €

Geforderter Betrag:

2.674.369,73 €

 

Geforderter Betrag:

546.732,93 €

 

Die Rechnungsprüfung der Hansestadt Lübeck ergibt folgende Zahlen:

St.-Lorenz

 

Roter Löwe

Baukosten:

1.582.208,08 €

 

Baukosten:

445.891,17 €

Ablösung:

-1.074.732,00 €

 

Ablösung:

-57.318,60 €

Zu zahlender Betrag:

507.476,08 €

 

Zu zahlender Betrag:

388.572,57 €

 

 

 

 

 

Die unstreitige Summe beläuft sich damit

 

  • für die St.-Lorenzbrücke (542001. 076. 7852000) auf  507.476,08 €
  • für den Roten Löwen (544001.040.7852000) auf  388.572,57 €

 

Um die Haushaltsplanung für 2020 zu entlasten, sollen die unstreitigen Anteile mit aktuellen Haushaltsmitteln beglichen werden. Die Deckung erfolgt aus der Maßnahme Vorwerker Friedhof / Werkplatz. Dort sind noch Mittel aus 2018 vorhanden, die ansonsten am Ende des Jahres ersatzlos verfallen. Zur für November geplanten Ausschreibung soll das Projekt wieder entsprechend mit Mitteln verstärkt werden, die auch die Übertragbarkeit nach 2020 zulassen.

Die ursprüngliche Haushaltsplanung 2020 wurde bereits von der Verwaltung um die unstreitigen Beträge gekürzt.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Für Kinder ist der derzeitige Verfahrensstand nicht von Relevanz

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 12 Nr. 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

 

 

Dringlichkeitsvorlage

X

Ja

Begründung

 

Nach Vorlage und Prüfung der Rechnungen für Zahlungen an die DB Netz können die unstreitigen Beträge zur Entlastung des Haushaltes 2020 bereits in diesem Jahr bezahlt werden. Das Zahlungsziel ist mit September 2019 angegeben.

 

 

 

 

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