ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2019/08088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Warum werden, bei der Entscheidung über die Anmietung von Objekten, den Ausschussmitgliedern nicht die vorbereiteten Mietverträge vorgelegt?

 

  1. Wie kann alternativ sichergestellt werden, dass alle notwendigen Informationen (Entwicklung des Mietzinses, Zusammensetzung der Nebenkosten, sonstige Vereinbarungen) an die Entscheider weitergegeben werden?

 

  1. Warum werden in den Verwaltungsvorlagen zu langfristigen Mietverträgen nicht grundsätzlich die Neubaukosten als Vergleichswert benannt, um die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus überprüfen zu können? Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei Anmietungen keinerlei Anlagevermögen für die Hansestadt Lübeck entstehen würde.

 

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Es wird um mündliche Beantwortung in der Sitzung gebeten.

 

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