ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2019/08124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wurde die Umgestaltung der Vorgartenfläche Antonistraße 15 genehmigt?

 

Wenn nicht: Welche Schritte wurden unternommen?

 

 

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Das Grundstück Antonistraße 15 befindet sich im Bereich der Erhaltungssatzung St. Jürgen. Die Vorgartenfläche wurde kürzlich versiegelt.

Nach §2, Absatz 2a der Erhaltungssatzung ist diese Veränderung genehmigungsbedürftig. Die städtebauliche Eigenart des Gebietes ergibt sich auch: „…durch die besondere Einbindung der Bebauung in den Straßenraum mit durchgängigen Vorgartenzonen“.

Ich bitte um Mitteilung, ob eine Genehmigung erteilt wurde.

 

 

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